Röntgen der Lunge - trahlenbelastung durch Röntgen
Unerwünschter Nebeneffekt aller Röntgenuntersuchungen ist die Belastung des untersuchten Körpers durch ionisierende (radioaktive) Strahlen. In der heutigen Medizin ist man dank moderner Technik in der Lage, die Belastung so gering wie möglich zu halten. Geregelt wird dies auch durch die Strahlenschutzverordnung.
Der Mensch ist ja bereits in seiner Umwelt einer gewissen natürlichen Strahlung ausgesetzt. Diese natürliche Dosis beträgt zwischen 1-6 mSv pro Jahr. Darauf summiert sich die medizinisch angewandte Strahlenbelastung auf. Von Bedeutung sind hier relativ häufige Untersuchungsmethoden wie die Computertomografie und Gefäßdarstellungen. Eine relativ hohe Strahlenbelastung wird zum Beispiel durch eine Röntgenuntersuchung der Lendenwirbelsäule in zwei Ebenen erreicht (ca. 2 mSv). Röntgenaufnahmen des Brustkorbes oder des Kopfes haben hingegen eine weit geringere Strahlenbelastung zur Folge (nur ca. 0,4 mSv und 0,1 mSv).
Einen wissenschaftlich anerkannten Schwellenwert, unterhalb dessen eine Schädigung ausgeschlossen ist, gibt es nicht. Beim Röntgen bleibt immer die – je nach Dosis geringe, aber eben nicht auszuschließende - Gefahr einer Schädigung. Generell führt jede Röntgenuntersuchung zu Schäden am Erbgut. Eine hohe Strahlendosis birgt außerdem die Gefahr einer unmittelbaren Organschädigung.
Für das ungeborene Leben ist Röntgenstrahlung besonders schädlich. Daher ist es wichtig, Patientinnen vor einer Untersuchung nach einer möglicherweise vorliegenden Schwangerschaft zu befragen. In den ersten drei Monaten einer Schwangerschaft (also bereits auch dann schon, wenn lediglich die Regelblutung ausgeblieben ist) sollte auf eine Röntgenuntersuchung verzichtet werden bzw. nur nach Abwägen der medizinischen Notwendigkeit durchgeführt werden.
Röntgenpass
Das Führen eines Röntgenpasses, wie er von vielen Krankenkassen angeboten wird, ist sinnvoll. Jede Röntgenuntersuchung wird dabei mit Datum und verwendeter Strahlendosis festgehalten. So ist eine Dokumentation der bereits durchgeführten röntgenologischen Untersuchungen und ein Überblick über die bisher angewandte Strahlendosis gewährleistet. Um überflüssige Röntgenuntersuchungen zu vermeiden, sollte jeder Patient seine Röntgenaufnahmen nach Abschluss der Behandlung anfordern und zu Hause (oder gesammelt beim Haus- oder Lungenfacharzt) aufbewahren. So behält er den besten Überblick, auch bei Orts- oder Arztwechsel.