Allergietestung auf der Haut
Auf der Suche nach dem betreffenden Allergieauslöser wird sehr häufig ein Hauttest durchgeführt. Hierbei werden die im Verdacht stehenden Allergene (zum Beispiel verschiedene Pollenextrakte bei Heuschnupfen) in die Haut eingebracht (Pricktest = Intrakutantest) oder auf die Haut aufgebracht (Epikutantest = Patchtest). Bei einer vorliegenden Sensibilisierung gegen einen der Extrakte zeigt sich innerhalb von 20 Minuten eine Hautrötung oder eine Quaddel (rote, meist juckende Hauterhebung, ähnlich einem Mückenstich) bzw. beim Epikutantest nach frühestens 48 Stunden eine Ekzem-Reaktion (Bläschen und Knötchen). Die Stärke der auftretenden Hautreaktion erlaubt Rückschlüsse auf das Ausmaß der Sensibilisierung, allerdings meist nicht auf die klinische Bedeutung des Allergens.
Harmlose, wenn auch unangenehme Auswirkungen von Hauttests sind Juckreiz und Schwellung an der Teststelle. Besondere Vorsicht ist geboten, wenn die vermutlich allergieauslösende Substanz bereits im Vorfeld Reaktionen wie einen ausgedehnten Hautausschlag oder Schockreaktionen hervorgerufen hat (zum Beispiel nach Kontakt mit Insektengift oder bestimmten Nahrungsmitteln). In diesem Fall ist der Test nur unter strenger Kontrolle und mit hoch verdünntem Allergen durchzuführen. Notfallmedikamente müssen bereitgehalten werden.
Es gibt eine ganze Reihe von Faktoren, welche die Reaktionsbereitschaft der Haut verändern und damit die Aussagefähigkeit eines Hauttests beeinträchtigen können. Dazu gehören akute Infektionen oder akute allergische Reaktionen, aufgrund derer Antikörper u.U. verbraucht bzw. nicht mehr nachzuweisen sind. Verfälscht werden kann ein Test auch durch antiallergisch wirkende oder entzündungshemmende Medikamente. Diese müssen daher früh genug vor dem Test abgesetzt werden. Veränderte Hautregionen (zum Beispiel bei Verhornung oder Ekzem) würden ebenfalls die Aussagefähigkeit des Ergebnisses beeinträchtigen und können daher für die Tests nicht herangezogen werden. Nur in wenigen Fällen kann der Hauttest (Prick- oder Intrakutantest) allein eine behandlungsbedürftige Allergie beweisen.