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Asthma und Bronchitis - wann ist Reha angezeigt?

Rehabilitation ist bei Asthma und Bronchitis mit oder ohne Emphysem angezeigt:

  • wenn trotz ambulanter medizinischer Behandlung anhaltende Krankheitszeichen bestehen (z.B. Atemnot, Husten, Auswurf bzw. Einschränkungen in der Leistungsfähigkeit z.B. beim Treppensteigen, Heben oder Tragen),
  • nach einer Behandlung der Atemwegserkrankung im Akutkrankenhaus (Anschlussheilbehandlung  = AHB),
  • bei Einschränkung oder Bedrohung der Erwerbsfähigkeit,
  • bei drohender Pflegebedürftigkeit,
  • bei krankheitsbedingten Schwierigkeiten in der Ausbildung (Schule, Studium, Lehre),
  • bei seelischen Krankheitsfolgen (Depressionen, Ängste, sozialer Rückzug),
  • sowie bei der Notwendigkeit von reha-typischen Therapieverfahren, wenn diese ambulant nicht im erforderlichen Ausmaß erfolgen können, z.B. Patientenschulung, Physiotherapie, medizinische Trainingstherapie, Tabakentwöhnung.