Asthma und Bronchitis - wann ist Reha angezeigt?
Rehabilitation ist bei Asthma und Bronchitis mit oder ohne Emphysem angezeigt:
- wenn trotz ambulanter medizinischer Behandlung anhaltende Krankheitszeichen bestehen (z.B. Atemnot, Husten, Auswurf bzw. Einschränkungen in der Leistungsfähigkeit z.B. beim Treppensteigen, Heben oder Tragen),
- nach einer Behandlung der Atemwegserkrankung im Akutkrankenhaus (Anschlussheilbehandlung = AHB),
- bei Einschränkung oder Bedrohung der Erwerbsfähigkeit,
- bei drohender Pflegebedürftigkeit,
- bei krankheitsbedingten Schwierigkeiten in der Ausbildung (Schule, Studium, Lehre),
- bei seelischen Krankheitsfolgen (Depressionen, Ängste, sozialer Rückzug),
- sowie bei der Notwendigkeit von reha-typischen Therapieverfahren, wenn diese ambulant nicht im erforderlichen Ausmaß erfolgen können, z.B. Patientenschulung, Physiotherapie, medizinische Trainingstherapie, Tabakentwöhnung.