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Strukturierte Tabakentwöhnung sollte für alle Raucher und Raucherinnen erstattet werden

Ohne Unterstützung schaffen es nur 3 bis 7 Prozent der Raucher, abstinent zu bleiben. Mit einer strukturierten Tabakentwöhnung werden hingegen Langfrist-Abstinenz-Quoten von 50 Prozent erreicht. Die Lungenärzte des BdP und der DGP wollen deshalb allen Rauchern und Raucherinnen in Deutschland solche leitliniengerechten Entwöhnungsprogramme als Routine-Therapie-Maßnahme anbieten können.

Wer mit dem Rauchen aufhören will, soll oder muss, kann mit einer strukturierten Tabakentwöhnung, die aus der Kombination von medikamentöser Behandlung plus Verhaltenstherapie besteht, den größten Erfolg erzielen. Ohne Unterstützung schaffen es nur 3 bis 7 Prozent der Raucher, abstinent zu bleiben. Mit einer strukturierten Tabakentwöhnung werden hingegen Langfrist-Abstinenz-Quoten von 50 Prozent erreicht. Die Lungenärzte des Bundesverbands der Pneumologen (BdP) wollen deshalb allen Rauchern und Raucherinnen in Deutschland solche leitliniengerechten Entwöhnungsprogramme als Routine-Therapie-Maßnahme anbieten können. Entsprechende Programme (‚Mein Nichtraucherprogramm‘ des BdP, ‚Rauchfrei-Programm‘ des Instituts für Therapieforschung, ‚Nichtraucher in sechs Wochen‘ der Universität Tübingen) sind hierzulande bereits flächendeckend vorhanden und evaluiert. „Allerdings werden die Therapiekosten für die Raucherentwöhnung bislang nicht oder nur geringfügig von den Krankenkassen erstattet“, kritisiert Dr. Thomas Hering, Stellvertretender Vorstandsvorsitzender des BdP und niedergelassener Facharzt für Lungen-, Bronchialheilkunde und Allergologie in der Lungenarztpraxis Berlin-Tegel.

Patienten im Krankenhaus oft besonders für Rauchstopp motivierbar
Auch in deutschen Krankenhäusern, in denen etwa 30 Prozent der behandelten Patienten rauchen, wird eine wirksame Tabakentwöhnung aufgrund der eingeschränkten Vergütung bislang kaum eingesetzt. „Und das, obwohl die kontraproduktiven Einflüsse des Tabakkonsums auf die Genesung wohlbekannt sind, wie z.B. eine schlechtere Wundheilung nach Operationen, die herabgesetzte Wirksamkeit vieler Medikamente und bei Krebs die geringere Effizienz von Bestrahlungstherapien mit gleichzeitig häufigeren negativen Auswirkungen. Das ist fatal, denn gerade im stationären Setting wären viele der Patienten besonders gut zum Rauchstopp motivierbar“, betont Prof. Dr. Klaus F. Rabe, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin (DGP) und Ärztlicher Direktor der LungenClinic Grosshansdorf. Die DGP setzt sich daher gemeinsam mit weiteren wissenschaftlichen Fachgesellschaften dafür ein, dass rauchende Patienten in Krankenhäusern einen direkten Zugang zu strukturierten Entwöhnungsprogrammen in ambulanten oder stationären Entwöhnungsinstituten oder im Rahmen einer Reha erhalten und die dafür anfallenden Kosten von den Krankenkassen übernommen werden.

Wieso sind Verhaltenstherapie und Medikamente zum Rauchstopp erforderlich?
Um sich das Rauchen abzugewöhnen, müssen Betroffene ihr Verhalten umstellen, d.h. ihre bisherigen Rauchgewohnheiten unterlassen und durch andere Verhaltensweisen ersetzen. Das lernen sie in einer Verhaltenstherapie, die meist in mehreren Gruppensitzungen mit anderen Betroffenen und einem Psychologen durchgeführt wird. Bei vielen Rauchern besteht allerdings eine hohe Nikotinabhängigkeit, das heißt die Gewöhnung des Körpers an die einerseits beruhigende und andererseits anregende Wirkung des Nikotins ist bei ihnen stark ausgeprägt und es fällt ihnen daher schwer, den nach einem Rauchstopp auftretenden Entzugserscheinungen standzuhalten. Auch psychisch belastete oder besonders gestresste Menschen tun sich oft schwer mit einem konsequenten Rauchausstieg. Entzugserscheinungen werden dann als besonders gravierend erlebt und können Krisen auslösen, die sich in extremer Reizbarkeit bis hin zu starker Niedergeschlagenheit äußern. „In diesen Fällen kann eine medikamentöse Hilfestellung bei der Entwöhnung hilfreich sein“, erläutert Dr. Hering. Neben Nikotinersatz in Form von Pflaster, Kaugummi, Lutschtablette oder Inhaler kommen verschreibungspflichtige Medikamente (wie Vareniclin - ein Nikotin-Rezeptor-Anatagonist, der die Wirkung von Nikotin unterbindet) zur Unterstützung des Rauchstopps in Frage, die sich bei der Tabakentwöhnung als nachweislich wirksam erwiesen haben. „Es ist daher nicht akzeptabel, dass diese, für eine langfristige Abstinenz erforderliche, medikamentöse Unterstützung vom Gesetzgeber als Lifestyle-Medikation deklassifiziert und damit von der Erstattung durch die Krankenkassen ausgeschlossen wurde“, betont Dr. Hering.

Quelle: äin-red

Dies ist eine Pressemeldung des Bundesverbands der Pneumologen (BdP) und der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin (DGP). Der Abdruck dieser Pressemeldung oder von Teilen des Artikels ist unter folgender Quellenangabe möglich: http://www.lungenaerzte-im-netz.de. Bei Veröffentlichung in Online-Medien ist diese Quellenangabe (in Form eines aktiven Links entweder auf die Startseite oder auf eine Unterseite der Webseite der Lungenärzte-im-Netz) erforderlich, bei Veröffentlichung in Printmedien ist ebenfalls ein Hinweis auf diese Webadresse notwendig.