Zwischen drei und fünf Millionen Menschen in Deutschland leiden an einer chronischen Lungenerkrankung mit Atemwegsverengung (wie z.B. COPD oder Asthma) mit Symptomen wie Husten, vermehrter Schleimbildung und Atemnot. Um die Beschwerden zu lindern und den Krankheitsverlauf zu verlangsamen, atmen die Betroffenen Medikamente als Sprühnebel über ein Inhalationsgerät (Inhalator) ein. Für den Therapieerfolg der Patienten ist dabei die korrekte Anwendung des Inhalationsgerätes von entscheidender Bedeutung. „Allerdings ist die Zahl der zur Behandlung zugelassenen Inhalationsmedikamente und in Verbindung damit auch die Zahl der dabei zum Einsatz kommenden Inhalatoren in den letzten Jahren so stark angestiegen, dass die derzeit verfügbare Inhalatoren-Vielfalt selbst manchen Arzt verwirrt“, erklärt Prof. Dr. med. Claus Vogelmeier, Vorsitzender der Deutschen Lungenstiftung und Direktor der Klinik für Innere Medizin mit Schwerpunkt Pneumologie des Universitätsklinikums Gießen und Marburg, Standort Marburg. „Zudem erhöhen Rabattverträge zwischen Herstellern und Krankenkassen das Risiko, dass Patienten in der Apotheke nicht das Produkt bekommen, das ihr Arzt ihnen verschrieben hat. Stattdessen erhalten sie oft ein kostengünstigeres Präparat, auf das sie unter Umständen aber nicht geschult sind. Oder sie werden nicht nur mit einem Typ von Inhalator, sondern mit mehreren verschiedenen Modellen gleichzeitig behandelt. Das führt potenziell zu Anwendungsfehlern, mit der Folge, dass Patienten eine zu geringe Dosis einnehmen und die Krankheitssymptome sich verschlimmern können. All diese Faktoren zusammen können also dazu beitragen, dass sowohl die Therapietreue leidet, als auch die Patientensicherheit nicht ausreichend gewährleistet ist.“
Um Patienten mit obstruktiven Lungenerkrankungen eine erfolgreiche Behandlung zu sichern, fordert die Deutsche Lungenstiftung (DLS) gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin (DGP) anlässlich des Jahreskongresses der DGP, der vom 2. bis 5. März 2016 in Leipzig stattfand:
- …von den Herstellern eine einheitliche, farbige Kennzeichnung von Inhalatoren verschiedener Hersteller, die gleiche Medikamentengruppen enthalten.
- …von den Apotheken, ausschließlich jene Inhalatoren und Medikamente auszugeben, die der Arzt verordnet hat.
- …von den Ärzten, Patienten mit nur einem Typ Inhalator oder zumindest mit einer möglichst geringen Anzahl verschiedener Inhalator-Typen zu behandeln
- …von den Patienten, eine Schulung zu besuchen, in der sie den richtigen Umgang mit dem verschriebenen Inhalationsgerät lernen.
- …von den Apotheken, sich an der Unterweisung von Patienten zu beteiligen. Bereits vorhandene Schulungsmaterialien sollten dabei intensiv beworben werden.
„Die Optimierung der Sicherheitsaspekte und der Therapietreue (Compliance) im Zusammenhang mit der Behandlung von Lungenerkrankungen ist eines der Hauptanliegen der Deutschen Lungenstiftung“, betont Prof. Vogelmeier.
Quelle: äin-red
Dies ist eine Pressemeldung der Deutschen Lungenstiftung und der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin (DGP). Der Abdruck dieser Pressemeldung oder von Teilen des Artikels ist unter folgender Quellenangabe möglich: www.lungenaerzte-im-netz.de. Bei Veröffentlichung in Online-Medien muss die Quellenangabe auf diese Startseite oder auf eine Unterseite des Patienteninformationsportals der Lungenärzte-im-Netz verlinken.