Die Weltgesundheitsorganisation WHO befürchtet, dass im Jahr 2050 mehr Menschen durch resistente Erreger sterben werden als durch Krebs. Bei Atemwegsinfektionen kann die Ausstellung eines Bedarfsrezeptes dazu beitragen, den Einsatz von Antibiotika, falls diese nicht unbedingt zur Behandlung erforderlich sind, einzuschränken und damit der Entwicklung von Resistenzen entgegenzuwirken. Darauf machen die Lungenärzte der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin (DGP) anlässlich des 59. DGP-Kongresses aufmerksam, der vom 15.-17. März 2018 in Dresden stattfindet. „Ein Bedarfsrezept soll der Patient nur einlösen, wenn sich sein Zustand mit eindeutigen Symptomen verschlechtert“, erläutert Prof. Dr. Klaus F. Rabe, Präsident der DGP und Ärztlicher Direktor der LungenClinic Grosshansdorf. Ein solches Rezept wird dem Patienten oft vor dem Wochenende vom behandelnden Arzt in die Hand gegeben, um im Falle einer deutlichen Verschlechterung dafür zu sorgen, dass er ein effektives Medikament zur Verfügung hat und nicht in eine Notfallambulanz gehen muss, wo er dann womöglich ein weniger zielgerichtetes Breitbandantibiotikum verschrieben bekommen würde.
Nur im Fall einer tatsächlichen Verschlechterung einzulösen
Bei Atemwegsinfekten kann trotz zusätzlicher diagnostischer Tests - wie z.B. im Hinblick auf Entzündungsmarker (CRP-Wert) - nicht immer eindeutig unterschieden werden, ob Viren oder Bakterien die Verursacher sind. Die pauschale Verschreibung eines Antibiotikums, das grundsätzlich nur gegen Bakterien – nicht aber gegen Viren - hilft, ist in solchen ungewissen Fällen nicht angezeigt. Selbst bei Infektionen mit bakterieller Ursache ist die Verschreibung von Antibiotika nicht immer erforderlich, da der Organismus die Erreger auch selbständig erfolgreich bekämpfen kann, indem er seine Abwehrkräfte mobilisiert. „Nur wenn es zu einer deutlichen Verschlechterung kommt, ist das Immunsystem offensichtlich zu schwach, die Erreger ohne Hilfe abzuwehren. Auch bei einem ursprünglich viralen Infekt können die Atemwege zusätzlich noch von Bakterien besiedelt werden, was die gesundheitliche Verfassung des Patienten quasi über Nacht verschlechtern kann. Um solche Fälle adäquat behandeln zu können, ist ein Bedarfsrezept, das der Patient im Falle einer tatsächlichen Verschlechterung einlöst, gut geeignet“, erklärt Prof. Rabe.
Gefahr der Resistenzbildung möglichst klein halten
Der Erfahrung nach werden die meisten Bedarfsrezepte nicht eingelöst, weil sich die gesundheitliche Verfassung der Patienten von selbst wieder verbessert. „Das gibt den behandelnden Ärzten die gute Gewissheit, dass sie nicht unnötig Antibiotika verschreiben mit dem Ziel, deren Verbrauch so weit wie möglich zu limitieren und somit die Gefahr einer Entwicklung von Resistenzen so klein wie möglich zu halten. Auch die Patienten sind dankbar, wenn ihnen die mit der Einnahme von Antibiotika einhergehenden unerwünschten Nebenwirkungen - zum Beispiel auf die Darmflora - erspart bleiben können. Und wenn ihnen andererseits auch künftig noch scharfe und zielgerichtete Therapien gegen Bakterien - falls doch einmal erforderlich - zur Verfügung stehen“, betont Prof. Rabe. „Kampf gegen resistente Keime: Was Arzt und Patient gemeinsam tun können?“ – so lautet auch eines der Themen, die im Vorfeld des 59. DGP-Kongresses auf einer Pressekonferenz am 7. März in Stuttgart von 11-12 Uhr präsentiert werden.
Quelle: äin-red
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