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Weniger Schadstoffe aus Kamin- und Kachelöfen

Heizen mit Holz lautet der Titel eines frisch aktualisierten Ratgebers des Umweltbundesamtes (UBA), der über neue gesetzliche Regelungen und einen möglichst schadstoffarmen Betrieb von Kamin- und Kachelöfen informiert.

Winterabende am Kamin werden immer beliebter. Doch Kamine können auch gesundheitsschädliche Luftschadstoffe ausstoßen. Seit März 2010 gelten neue gesetzliche Regelungen, die dazu beitragen, beim Betreiben von Kamin- und Kachelöfen, Schadstoffe zu vermindern. In einer umfassend überarbeiteten Broschüre des Umweltbundesamtes (UBA) „Heizen mit Holz – ein Ratgeber zum richtigen und sauberen Heizen“ sind Informationen über die neuen Regeln, aber auch zu einem schadstoffarmen Betrieb von Holzöfen oder kleinen Holzheizkesseln beschrieben. Wer die wichtigsten Grundregeln beachtet und geprüfte Anlagen verwendet, kann Gesundheitsrisiken minimieren und einen Beitrag zum Klimaschutz leisten.

Mehrere Faktoren sind entscheidend für die Auswahl der Feuerungsanlage und deren richtigen Betrieb: Zum einen ist es die Brennstoffauswahl und deren Lagerung. Es darf nur trockenes, naturbelassenes Holz eingesetzt werden. Behandeltes sowie beschichtetes Holz gehört ebenso wenig in den Ofen wie etwa selbst hergestellte Papierbriketts. Die neu gefasste Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen – kurz: 1.BImSchV – enthält eine Liste der Brennstoffe, die in kleinen Anlagen zulässig sind und legt nun auch einen Grenzwert für den Feuchtegehalt des Holzes fest. Denn die Verwendung feuchten Holzes senkt nicht nur den Wirkungsgrad der Anlage, auch die Schadstoffemissionen steigen.

Auch der Ofen oder der Heizkessel selbst haben einen entscheidenden Einfluss auf die Emissionen. Für Öfen, die nur einen Raum beheizen, gelten neue Grenzwerte für die Typprüfung. Diese, vom Hersteller zu veranlassende Prüfung findet statt, bevor die Anlagen auf den Markt kommen. Bei diesen Anlagen sind keine weiteren Messungen nach der Installation und Inbetriebnahme erforderlich. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten darauf achten, dass sie beim Kauf eine Bescheinigung über die Einhaltung der Anforderungen erhalten, die dem Schornsteinfeger vorzulegen sind. Für Heizkessel, die ganze Wohnungen oder Häuser mit Wärme versorgen, gelten dagegen neue Grenzwerte, die Schornsteinfeger wiederkehrend überwachen.

Qualmt der Schornstein, liegt dies nicht immer an der Anlage. Vor allem bei einfachen Geräten haben Betreiber einen entscheidenden Einfluss auf die Schadstoffemissionen. Neben dem Brennstoff sind auch der Anheizvorgang, die Brennstoffmenge und die richtige Einstellung der Luftzufuhr entscheidend für einen schadstoffarmen Betrieb. Auch dazu gibt die Broschüre des UBA nützliche Hinweise.

Der Ratgeber „Heizen mit Holz“ steht im Internet zum kostenlosen Download zur Verfügung: www.uba.de/uba-info-medien/3151.html Die Broschüre kann auch kostenfrei bestellt werden per Telefon (zum Ortstarif): 01888/305-3355, per Fax (zum Ortstarif): 01888/305-3356 oder per E-Mail: uba@noSpam.broschuerenversand.de