Wasserpfeiferauchen wird insbesondere bei Jugendlichen immer beliebter – vielleicht weil es als entspannend-gemütliches („chilliges“) Gruppenerlebnis einen Hauch von Orient verbreitet und besser als Zigaretten schmecken dürfte. Zumal sich die Pfeifen auch mit aromatisierten Tabaksorten in den Geschmacksrichtungen Apfel, Pflaume oder Kirsch bestücken lassen. Auf rund eine Million wird die Zahl der regelmäßigen Wasserpfeifenraucher in Deutschland bereits geschätzt. Allerdings stellen Wasserpfeifen alles andere als eine gesündere Alternative zur Zigarette dar. Nach Ansicht des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR ) kann das Wasserpfeiferauchen möglicherweise sogar noch gefährlicher sein als das Zigarettenrauchen.
Ersten Studien zufolge ist es möglich, dass mehr Teer und Kohlenmonoxid über den Rauch einer Wasserpfeife aufgenommen wird als über den Rauch von filterlosen Zigaretten, da sich der angefeuchtete, weniger reizende Wasserpfeifenrauch tiefer inhalieren lässt und zudem oft über einige Stunden hinweg konsumiert wird. Nach langjährigem Konsum wurden ganz ähnliche Auswirkungen wie von Zigaretten beobachtet, unter anderem eine Verschlechterung der Lungenfunktion, sowie Tumorerkrankungen, Herz-Gefäß-Krankheiten und Unfruchtbarkeit. Um die Gesundheitsgefahren quantitativ bewerten zu können, seien dem BfR zufolge aber weitere Untersuchungen notwendig. Vor allem fehle es an standardisierten Verfahren zur Messung der Schadstoffgehalte im Wasserpfeifenrauch. Was die Suchtgefahr angehe, sei diese bei Wasserpfeifen und Zigaretten offenbar vergleichbar groß. Allgemein dürften die Aufnahme hoher Nikotinmengen und die damit verbundenen Sucht- und Gesundheitsgefahren noch das größte Problem beim Tabakrauchen – unabhängig in welcher Form - darstellen. Wobei das Reihum-Rauchen von Wasserpfeifen und die manuelle Tabakzubereitungsweise zusätzlich die Übertragung von Infektionskrankheiten (wie Tuberkulose, Hepatitis C oder Herpes simplex) begünstigen könne. Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf der Webseite des BfR unter dem Menupunkt Bedarfsgegenstände/Sonstige Bedarfsgegenstände:
Quelle: Bundesinstitut für Risikobewertung
Pediatrics (2005), Band 116, Seite: e113 - e119
Zusammenfassung (abstract)