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Sind Überdosierungen ein Grund für Notaufnahmen bei COPD?

Überdosierungen bei der inhalativen Therapie von COPD sind offenbar nicht selten der Grund für eine Notaufnahme der Patienten. Manche Betroffene werden aber auch nicht Leitlinien-gerecht behandelt.

In einer Beobachtungsstudie ADRED (Adverse Drug Reactions in Emergency Departments) zeigte sich, dass Überdosierungen inhalativer Therapien bei COPD nicht besonders selten ein Grund für die Patienten sind, die Notaufnahme aufzusuchen. Ein Teil der Patientinnen und Patienten mit COPD erhält aber offenbar auch nicht eine den Leitlinien entsprechende Therapie.

In Deutschland erfolgen nach Angaben des Deutschen Ärzteblattes 6,5% der Vorstellungen in der Notaufnahme aufgrund einer unerwünschten Arzneimittelwirkung (UAW). In der ADRED-Studie wurde unter anderem geprüft, wie häufig die Ursache der Vorstellung in der Notaufnahme auf UAWs wegen der inhalativen Therapie zurückzuführen ist (siehe Abstract Po 229 auf S. 44 auf dem 62. DGP-Kongress vom 25.05. – 28.05.22 in Leipzig).

Für 269 der 2.939 an der Studie teilnehmenden Patientinnen und Patienten war die Diagnose COPD dokumentiert. 67 % von ihnen erhielten eine inhalative Therapie, davon 16 % (n=28) waren überdosiert. Typische Symptome, die bei Überdosierung häufiger auftraten, waren bei Anwendung inhalativer Anticholinergika Schluckstörungen (Dysphagie) und bei Gebrauch von inhalativen Beta-2 Agonisten Dysphagie und sympathomimetische (d.h. die Wirkung des Sympathikus verstärkende) Beschwerden wie Brustkorbschmerz oder Tremor. Die Symptome Atemnot (Dyspnoe) oder Husten traten nicht häufiger auf als bei anderen COPD-Patientinnen und Patienten in der Notaufnahme.

Die UAW der Patienten wurden weder vom Fachpersonal noch von den Patienten den Inhalativa zugeordnet. Die Autoren gehen insofern von einer hohen Dunkelziffer inhalationsbedingter UAW als Mitgrund für eine Vorstellung in einer Notaufnahme aus. Sie fordern daher mehr Aufmerksamkeit hinsichtlich möglicher pharmakologischer Nebenwirkungen und mehr Anstrengungen in Sachen Arzneimitteltherapiesicherheit.

Für eine weitere Analyse beurteilten zwei Lungenfachärzte die Medikationspläne der Patientinnen und Patienten mit COPD, die nach GOLD-Standard klassifiziert worden waren (siehe Abstract Po 238 auf S. 47 auf dem 62. DGP-Kongress vom 25.05. – 28.05.22 in Leipzig). Insgesamt 112 (42 %) wiesen eine GOLD-Klassifikation auf, anhand der die Therapie überprüft werden konnte (7 % GOLD I, 15 % GOLD II, 11 % GOLD III und 9 % GOLD IV). 68 % dieser Patientinnen und Patienten hatten eine inhalative Therapie verordnet bekommen, fast alle ein langwirksames Betamimetikum (LABA), viele einen langwirksamen Muskarinrezeptor-Antagonisten (LAMA) oder ein inhalatives Kortikosteroid (ICS).

Bei 58 der 112 nach GOLD-Standard klassifizierten Patientinnen und Patienten mit COPD (52 %) war die Verordnung der inhalativen Therapie im Hinblick auf die Leitlinienempfehlungen unzureichend. In diesen Fällen trat das Symptom Atemnot (Dyspnoe) bei Eintritt in die Notaufnahme erheblich häufiger auf als bei Personen, die gemäß den Leitlinien behandelt wurden (50 % gegenüber 35 %). Die Autoren vermuten, dass eine bessere Kontrolle der Medikation womöglich einen Teil der Notaufnahmen von COPD-Patienten aufgrund von Atemnot verhindern könnte.

Quelle: Springer Medizin vom 13.6.22 basierend auf dem 62. DGP-Kongress, der vom 25.05. – 28.05.22 in Leipzig stattfand