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Schweißrauche sind krebserregend

Bisher galt Rauch, der beim Metallschweißen entsteht, als „möglicherweise karzinogen“. Nun hat eine aktuelle Metastudie ergeben: Schweißrauche sind krebserregend für den Menschen. Arbeitsschutzbehörden weltweit müssen nun reagieren.

Im Jahr 1989 war die Beweislage noch dünn. Aufgrund von „geringen Belegen bei Menschen“ kam die damalige Expertengruppe der International Agency for Research on Cancer (IARC), einer Einrichtung der Weltgesundheitsorganisation WHO, zu dem Schluss: Rauch, der beim Metallschweißen entsteht, ist als „möglicherweise karzinogen“ einzustufen. Für eine finale Entscheidung in die eine oder andere Richtung reichte die Datenlage jedoch nicht aus. Bis jetzt. Eine von der IARC einberufene Expertengruppe, zu der auch Wolfgang Ahrens vom Leibniz-Institut für Epidemiologie und Präventionsforschung – BIPS gehörte, wertete im März 2017 alle publizierten wissenschaftlichen Studien aus und legte sich fest: Schweißrauche sind krebserregend für den Menschen (siehe IARC Monographs 2017, Band 100/B). Arbeitsschutzbehörden weltweit müssen nun reagieren. 

Die IARC veröffentlicht regelmäßig ihre neuesten Erkenntnisse in Form von Monografien zu Krebsrisiken. Darin teilt sie die untersuchten Substanzen in Gruppen ein: Gruppe 1 – karzinogen für Menschen, Gruppe 2A – wahrscheinlich karzinogen, Gruppe 2B – möglicherweise karzinogen, Gruppe 3 – nicht eingestuft, Gruppe 4: wahrscheinlich nicht karzinogen. Seit 1989 waren Schweißrauche in Gruppe 2B eingeordnet. Im März 2017 trat in Lyon nun eine 17-Köpfige IARC-Evaluationsgruppe zusammen, um die Krebsrisiken des Schweißens auf Basis der aktuellen Datenlage neu zu bewerten.

Nach Schätzung der IARC gelten etwa 11 Millionen Menschen weltweit als Berufsschweißer. Zusätzlich sind weltweit etwa 110 Millionen Arbeiterinnen und Arbeiter regelmäßig den beim Schweißen entstehenden Expositionen ausgesetzt. Dazu gehören Rauche, Gase, ultraviolette Strahlung und elektromagnetische Felder. Bereits 2012 stufte die Agentur die beim Lichtbogenschweißen entstehende intensive UV-Strahlung als karzinogen für Menschen ein. Auch diese Einstufung wurde jetzt bestätigt. Damit gilt es als erwiesen, dass die beim Lichtbogenschweißen entstehende UV-Strahlung Augenmelanome verursacht.

„Die Einstufung von UV-Licht in die höchste Risikostufe konnten wir klar bestätigen“, erklärt Wolfgang Ahrens, Leiter der Abteilung Epidemiologische Methoden und Ursachenforschung am BIPS und Experte für berufliche und umweltbedingte Krebserkrankungen. „Eine ganze Reihe von Studien zeigt bei Menschen, die an Schweißarbeiten beteiligt sind, ein bis zu zehnfach höheres Risiko für die Entstehung von Augenmelanomen. Und das trotz der nahezu flächendeckenden Anwendung von Schutzmasken.“ Wer beispielsweise bei Schweißarbeiten an Straßenbahngleisen als Passant zufällig einen Blick auf einen Lichtbogen wirft, ist oft minutenlang davon geblendet. Geschieht dies regelmäßig – etwa bei Personen, die bei den Arbeiten assistieren – werden deren Augen mit den entsprechend möglichen Folgen dauerhaft geschädigt.

Rauch entsteht beim Schweißen, weil Metalle über ihren Schmelzpunkt hinaus erhitzt werden: Die Metalle verdampfen und kondensieren zu winzig feinen Partikeln, die ohne spezielle Schutzmaßnahmen vom Arbeitspersonal eingeatmet werden. „Die verfügbaren epidemiologischen Studien zeigen ganz klar ein erhöhtes Lungenkrebsrisiko bei Personen, die selbst Schweißen“, erläutert Wolfgang Ahrens. „Ein im Vergleich zu anderen Bevölkerungsgruppen erhöhter Tabakkonsum oder ein häufigerer Kontakt mit Asbest – wie dies zum Beispiel in der Vergangenheit häufig im Schiffbau der Fall war – konnten diese Effekte nicht erklären. Darüber hinaus gibt es einen positiven Zusammenhang zwischen Schweißen und Nierenkrebs, der allerdings nicht deutlich genug ausfiel, um eine eindeutige Bewertung zu erlauben. Daher wurde dieser Zusammenhang mit der Einstufung 2B – möglicherweise karzinogen für die Niere – bewertet.“

Insgesamt war die in Lyon diskutierte Beweislast für die lungenkrebserzeugende Wirkung von Schweißrauchen erdrückend – unabhängig davon, welches Schweißverfahren angewendet und welche Art von Metall geschweißt wurde. Auch die Datenlage für die Verursachung von Augenmelanomen durch die UV-Strahlung beim Lichtbogenschweißen war eindeutig. Entscheidend für diese Bewertungen war schließlich die Einschätzung der Epidemiologinnen und Epidemiologen im Team. „Es reicht in der Regel für eine finale Entscheidung nicht aus, wenn ein erhöhtes Risiko nur bei Versuchstieren auftritt und im Labor anhand von menschlichen Zellkulturen nachweisbar ist“, betont Wolfgang Ahrens. „Es muss auch ein eindeutiger Zusammenhang beim Menschen nachweisbar sein. Und genau diesen haben wir klar gesehen.“

Die Hochstufung von Schweißrauchen in „Gruppe 1 – karzinogen für Menschen“ wird Folgen haben. „Die Monografien der IARC sind die wichtigste Referenz weltweit für entsprechende Arbeitsschutzregeln. Sie sind allerdings keine verbindliche Vorgabe für entsprechende Gesetzesänderungen. Dennoch sehe ich dringenden Handlungsbedarf zum Schutz von Berufsschweißerinnen und Berufsschweißern und anderem Personal, das regelmäßig schweißt“, bekräftigt der Epidemiologe. „Schon heute kommen in Deutschland Rauchabsaugvorrichtungen zum Einsatz. Diese werden aber vor allem an stationären Schweißstationen verwendet. Bei der Arbeit im Feld wird dagegen meist nur dann mit mobilen Geräten abgesaugt, wenn beim Schweißen die schon lange als krebserzeugend geltenden Chrom- und Nickelverbindungen frei werden. Nun müssen die Verantwortlichen bei jedweder Exposition gegenüber Schweißrauchen aktiv werden. Wenn Rauch entsteht, ist die Gesundheit der Schweißerinnen und Schweißer generell in Gefahr. Zu ihrem Schutz muss der Rauch effektiv abgesaugt werden – auch wenn dies höhere Kosten und höheren Aufwand bedeutet.“

Quelle: Leibniz-Institut für Präventionsforschung und Epidemiologie – BIPS