Die Versorgung von Patienten, die unter schlafbezogenen Störungen leiden, ist in Deutschland erheblich gefährdet, da sie nicht ausschließlich durch ambulante Schlaflabore allein sichergestellt werden kann. Deshalb appelliert der „Arbeitskreis Klinischer Schlaflabore“ (AKSL) an die Kostenträger der Krankenversicherungen, schlafmedizinische Untersuchungen - wie bisher - auch weiterhin in den dafür speziell eingerichteten Krankenhäusern zu gewährleisten. „Es ist völlig unsinnig, die über Jahre in den Kliniken aufgebaute Infrastruktur zur Diagnostik und Therapie von Schlafstörungen einfach abzubauen. Außerdem ist die Durchführung der Untersuchungen in vielen Fällen stationär kostengünstiger als ambulant“, erläutert Prof. Karl-Heinz Rühle, Initiator des Arbeitskreises von der „Klinik für Pneumologie, Klinik Ambrock“ in Hagen. Hintergrund ist, dass schlafmedizinische Untersuchungen bis zum Jahr 2004 ausschließlich in Kliniken durchgeführt wurden. Dann wurde nach einem Beschluss des gemeinsamen Bundesausschusses für Ärzte und Krankenkassen (GBA) im Jahr 2004 zusätzlich die ambulante Durchführung von Schlafuntersuchungen zugelassen. „Das führte allerdings in der Folge gehäuft zu absurden Fehlentscheidungen, so dass manche Kostenträger die Untersuchung in stationären Schlaflaboren nicht mehr genehmigen. In einigen Kliniken mussten daher bereits die Kapazitäten zurückgefahren werden.“ Um dieser Entwicklung entgegenzusteuern, wurde jetzt der „Arbeitskreis klinischer Schlaflabore“ gegründet, der sich aus speziell qualifizierten Ärzten aus ganz Deutschland zusammensetzt, die ausschließlich in so genannten akkreditierten Einrichtungen arbeiten – das sind solche, die sich regelmäßig einer strengen Qualitätskontrolle durch die „Deutsche Gesellschaft für Schlafforschung und Schlafmedizin“ (DGSM) unterziehen.
Ziel ist eine flächendeckende schlafmedizinische Versorgung
Ziel des Arbeitskreises ist es, sich für eine qualitätsgesicherte, ökonomische und deutschlandweit flächendeckende schlafmedizinische Versorgung einzusetzen. „Dazu wollen wir mit den ambulanten Schlaflaboren kooperieren und uns gegenseitig ergänzen – und nicht etwa konkurrieren“, betont Rühle. „Allein schon auf Grund des Unterschieds in den Kapazitäten der klinischen und ambulanten Schlaflabore wird sich ohne die Fortführung der stationären Diagnostik und Therapie von Schlafstörungen allerdings keine ausreichende Versorgung der betroffenen Patienten erreichen lassen.“ Etwa 10% der Deutschen leiden unter erheblichen Ein- und Durchschlafstörungen, die einer fachärztlichen Behandlung bedürfen.
Versorgungslücken gefährden die Gesellschaft
„Lücken in der schlafmedizinischen Versorgung können gefährliche Konsequenzen für unsere Gesellschaft haben“, warnt Rühle. „So führt ein nicht erholsamer Schlaf allgemein zu Beeinträchtigungen der sozialen und beruflichen Leistungsfähigkeit. Neben Ängsten, Depressivität und Erschöpfung ist schlechter Schlaf auch mit einer ausgeprägten Tagesmüdigkeit bzw. -Schläfrigkeit und einer dadurch deutlich erhöhten Unfallhäufigkeit verbunden. Schlafbezogene Störungen können außerdem zu Bluthochdruck, Herzschwäche sowie Erkrankungen der Gehirn- und Herzkranzgefäße führen.“