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Reha für Lungenpatienten von großem Nutzen

Mehr körperliche Leistungsfähigkeit, weniger Atemnot, mehr Lebensqualität sowie weniger Depressionen und Ängste – das sind erwiesene Nutzeneffekte einer Reha bei Patienten mit der chronisch-obstruktiven Lungenerkrankung COPD. Trotzdem wird die pneumologische Reha viel zu selten verordnet. Die Lungenärzte der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin (DGP) wollen ihre Patienten deshalb darin bestärken, das Angebot einer pneumologischen Rehabilitation wahrzunehmen und gegebenenfalls einzufordern.

Die Wirksamkeit einer pneumologischen Rehabilitation für Lungenpatienten (wie z.B. mit Asthma, COPD, Mukoviszidose, Lungenkrebs, Lungenfibrose, Lungenhochdruck, Bronchiektasen oder nach bestimmten Operationen) ist bereits in etlichen Studien nachgewiesen worden. Zu den erwiesenen Nutzeneffekten einer Reha bei Patienten mit der chronisch-obstruktiven Lungenerkrankung COPD gehören zum Beispiel: Mehr körperliche Leistungsfähigkeit, weniger Atemnot, mehr Lebensqualität sowie weniger Depressionen und Ängste. „Da COPD eine chronisch-fortschreitende Erkrankung ist, erleiden COPD-Patienten im Krankheitsverlauf immer häufiger akute und teils lebensbedrohliche Verschlechterungen, auch Krankheitsschübe oder Exazerbationen genannt, die im Krankenhaus behandelt werden müssen. Solche Krankenhausbehandlungen werden nach einem Reha-Aufenthalt seltener oder aber fallen kürzer aus, wie eine Studie aufgezeigt hat“, erläutert Prof. Dr. Klaus F. Rabe, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin (DGP) und Ärztlicher Direktor der LungenClinic Grosshansdorf. Aufgrund dieser Nutzeneffekte sollte nach einer Exazerbation, deren Behandlung einen Krankenhausaufenthalt erforderlich gemacht hat, eine pneumologische Rehabilitation erfolgen. So lautet eine der Positiv-Empfehlungen der DGP im Rahmen der Initiative choosing wisely, die auch eines der Themen auf dem Jahreskongress der DGP im März in Stuttgart war.

Wird dennoch zu selten verordnet

„Gäbe es ein Medikament mit der Wirkungsweise einer pneumologischen Reha, so würde dessen Nicht-Verordnung als ein Kunstfehler angesehen werden müssen“, betont Prof. Rabe. Trotzdem - und obwohl es sich um eine evidenzbasierte Behandlungsmaßnahme handelt - wird die pneumologische Reha viel zu selten verordnet: Weniger als 5 % der Patienten bekommen nach einer krankenhauspflichtigen Exazerbation eine Anschlussheilbehandlung in der Reha verordnet. 95 % der COPD-Patienten erhalten also keine Reha. „Wir Lungenärzte wollen unsere Patienten deshalb darin bestärken, das Angebot einer pneumologischen Rehabilitation wahrzunehmen und gegebenenfalls einzufordern. Gleichzeitig wollen wir die Ärzte dazu motivieren, Anschlussheilbehandlungen in der Reha - insbesondere nach einer krankenhauspflichtigen COPD-Exazerbation - konsequenter zu beantragen. Und die Kostenträger davon überzeugen, dass deren Bewilligung sinnvoll ist“, betont Prof. Rabe.

Hintergrund:

In Deutschland werden Rehabilitationen nach einer krankenhauspflichtigen Exazerbation in der Regel in Form einer Anschlussheilbehandlung (AHB-Maßnahme) in einem stationären dreiwöchigen Setting durchgeführt. Ein ambulantes Setting ist hierzulande bisher nur in zwei Zentren möglich. Der Schwerpunkt der Behandlung liegt auf körperlicher Aktivität und Muskelaufbau (Laufband- oder Fahrradergometertraining und Krafttraining). Außerdem erfolgen Schulungsmaßnahmen, bei denen die Patienten lernen, besser mit der Krankheit und den dadurch bedingten Einschränkungen zurecht zu kommen, unter Vermittlung eines gesunden Lebensstils einschließlich Nikotinentwöhnung bei Bedarf. Auch psychologische Unterstützung bei der Krankheitsverarbeitung und Hilfe durch den Sozialdienst zu Fragen der weiteren Versorgung sind Inhalte einer AHB-Maßnahme.

Quellen:

Dies ist eine Pressemeldung der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin (DGP). Der Abdruck dieser Pressemeldung oder von Teilen des Artikels ist unter folgender Quellenangabe möglich: http://www.lungenaerzte-im-netz.de. Bei Veröffentlichung in Online-Medien ist diese Quellenangabe (in Form eines aktiven Links entweder auf die Startseite oder auf eine Unterseite der Webseite der Lungenärzte-im-Netz) erforderlich, bei Veröffentlichung in Printmedien ist ebenfalls ein Hinweis auf diese Webadresse notwendig.