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Palliativ-Versorgung verbessern

Strukturdefizite in der Palliativ-Versorgung Deutschlands haben Palliativexperten auf einem Kongress der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin (DPG) in Dresden vom 9. bis 11. September 2010 kritisiert.

Menschen mit einer unheilbaren Erkrankung haben einen gesetzlichen Anspruch auf eine umfassende Palliativ-Versorgung Dabei sollen weder ihr Alter, noch die Art ihrer Grunderkrankung oder der Ort, an dem sie betreut werden wollen oder müssen, eine Rolle spielen. Fakt ist jedoch, dass dieser Anspruch nicht bundesweit flächendeckend umgesetzt werden kann, weil entsprechende Angebote noch fehlen. Zum Auftakt des 8. Kongresses der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin (DPG) in Dresden vom 9. bis 11. September 2010 appellierte Prof. Dr. Christof Müller-Busch, Präsident der DPG, die Strukturdefizite rasch zu beheben und die Bemühungen für eine flächendeckende Versorgung zu intensivieren.

„Wir benötigen einen flächendeckenden Auf- und Ausbau von Versorgungs- und Betreuungsstrukturen“, betonte Müller-Busch. „Hinzu kommt die Implementierung des Versorgungsanspruchs in bestehende Einrichtungen und eine bessere Qualifikation der im Gesundheits- und Sozialwesen Tätigen. Denn noch immer sind viele Betroffene und ihre Angehörigen sowie die professionellen Helfer nicht ausreichend über die Möglichkeiten und Angebote im Rahmen der Palliativ- und Hospizversorgung informiert.“

„Der Bedarf an Palliativmedizin wird in den kommenden Jahren weiter steigen“, erklärte Gerd Nettekoven, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krebshilfe. „Die Menschen werden immer älter und die Krebskrankheiten nehmen zu. Unsere Organisation versteht sich als Sprachrohr der Krebs-Patienten und appelliert daher auch an Bund, Länder und alle Gesundheitsorganisationen, sich künftig noch stärker als bisher für die Palliativmedizin einzusetzen.“ Die Deutsche Krebshilfe ist Wegbereiterin der Palliativmedizin in Deutschland und hat bislang über 60 Millionen Euro in den Auf- und Ausbau der Palliativmedizin investiert.

Ein konzertiertes Zusammenwirken aller im Gesundheitssystem verantwortlichen Kräfte ist auch notwendig, um die so genannte Spezialisierte Ambulante Palliativ-Versorgung (SAPV) voran zu bringen, für die es bereits seit 2007 eine gesetzliche Grundlage gibt. „Der Aufbau von SAPV-Teams kommt jedoch aus einer Vielzahl von Gründen nur sehr zögerlich in Gang“, so Kongresspräsidentin Dr. Barbara Schubert. „Einerseits steht eine völlig neue Aufgabe vor allen Beteiligten, andererseits fehlen insbesondere in ländlichen Regionen sowohl Konzepte als auch die notwendigen personellen Kapazitäten zu ihrer Umsetzung – und letztlich treten Kostenträger zögerlich bei den notwendigen Vertragsabschlüssen auf.“

„Auch die geplante Novellierung der Betäubungsmittel-Verordnungsvorschrift stellt durchaus einen wichtigen Schritt in der Verbesserung der Versorgung von Palliativpatienten mit Opioiden dar“, erläuterte Kongresspräsident Prof. Dr. Rainer Sabatowski. „Allerdings bedarf es struktureller und organisatorischer Änderungen beispielsweise in Hospizen, damit diese Verbesserungen auch umsetzbar sind. Problematisch bleibt, dass an den meisten Medizinischen Fakultäten bisher noch kein Lehrstuhl für Palliativmedizin etabliert wurde. Insbesondere in den so genannten neuen Bundesländern gibt es derzeit noch keinen einzigen Lehrstuhl.“ Im Rahmen des Kongresses wurden daher auch ein Studentenseminar angeboten und verschiedene Lehrmodelle in einem eigenen Symposium vorgestellt. Vor dem Hintergrund der Einführung von Palliativmedizin als verpflichtendem Querschnittsbereich im Medizinstudium erscheint dies unverzichtbar. Darüber hinaus sind neben der Etablierung der Palliativmedizin als eigenständigem Fach auch der weitere Ausbau der interdisziplinären Zusammenarbeit mit den angrenzenden Fachgebieten und die Verankerung palliativmedizinischen Denkens in der Ausbildungs- und Alltagspraxis wichtige Themen.