Die zwischen August 2007 und Juli 2008 auf Bundesländerebene eingeführten Rauchverbote im Gastgewerbe haben dort zu einem durchschnittlichen Umsatzrückgang um rund zwei Prozent geführt. Vor allem kurz nach Inkrafttreten der Rauchverbote kam es zu Umsatzeinbußen. Diese scheinen sich jedoch mit der Zeit abgeschwächt zu haben. Zu diesen Ergebnissen kommt das Rheinisch-Westfälisches Institut für Wirtschaftsforschung (RWI). In Bayern und Nordrhein-Westfalen, wo das Rauchverbot durch die Gründung so genannter Raucherclubs umgangen wurd, kam es zu keinem nachweisbaren Umsatzrückgang. Auswertungen von Gewerbeabmeldungen im Gastgewerbe lieferten keinen belastbaren Hinweis darauf, dass die Rauchverbote zu vermehrten Betriebsausgaben führten. Für die Untersuchung wurden Gewerbeanzeigen in den Ländern und die auf Bundesländerebene zusammengefassten monatlichen Umsatzdaten von rund 10.000 Betrieben im Gastgewerbe zwischen Januar 2006 und September 2008 ausgewertet.
Eine vom RWI in Zusammenarbeit mit der IHK Essen und Unterstützung durch die IHK Nürnberg im Juni 2008 durchgeführte Befragung in mehr als 600 Gastronomiebetrieben in Nordrhein-Westfalen, Bayern und Berlin zeigt zudem, dass die Effekte der Rauchverbote im Vorfeld systematisch überschätzt wurden. In Bayern, wo das Rauchverbot zum Zeitpunkt der Befragung bereits galt, berichteten etwa 70% der Gastwirte von erlittenen Umsatzeinbußen. In NRW, wo das Rauchverbot erst nach der Befragung in Kraft trat, erwarteten hingegen nahezu 80% der Gastwirte einen Rückgang der Umsätze. Auch die Ablehnung des Rauchverbots durch die Gäste fiel in NRW mit 63% höher aus als in Bayern mit 54%, wo schon Erfahrungen mit einem realen Rauchverbot vorlagen. Die Befragungsergebnisse relativieren sich, wenn berücksichtigt wird, dass die Stichprobe überdurchschnittlich viele Bars und Kneipen enthielt, die vom Rauchverbot im Vergleich zu Restaurants stärker betroffen sind. Korrigiert man die Ergebnisse entsprechend, berichten in Bayern 44% von sinkenden Umsätzen, in NRW erwarten 55% Einbußen.
Die aus Sicht der Gastronomen beste Lösung zum Nichtraucherschutz ist mit weitem Abstand die Wahlfreiheit zwischen Raucher- und Nichtraucherbetrieb, gefolgt vom Rauchverbot ohne Ausnahmen und den bestehenden Nichtraucherschutzgesetzen.
Eine dritte RWI-Studie zu den Auswirkungen der Rauchverbote auf Länderebene zeigt, dass diese in der Gastronomie zu einem Umsatzrückgang auch an Zigarettenautomaten geführt haben. Zu weitaus stärkeren Umsatzrückgängen an Zigarettenautomaten führte jedoch die Einführung der elektronischen Alterskennung im Januar 2007. Sie hält offenbar nicht nur Jugendliche, sondern auch Erwachsene vom Zigarettenkauf an Automaten ab. Am stärksten fielen die Umsatzeinbußen an im Freien aufgestellten Automaten aus. Der Zigarettenkonsum in Deutschland sank in der gleichen Zeit deutlich weniger stark, verlagerte sich also offenbar hin zu anderen Verkaufspunkten. Die Anhebung des Mindestalters für den Erwerb und Konsum von Zigaretten von 16 auf 18 Jahre sowie das bundesweite Rauchverbot in Einrichtungen des Bundes im September 2007 führten zu nur schwach oder überhaupt nicht nachweisbaren Umsatzveränderungen. Grundlage der Untersuchung war eine Analyse der monatlichen Umsatzdaten von Januar 2006 bis August 2008 eines führenden Zigarettenautomaten-Aufstellers in Deutschland auf Bundesländerebene.