54 Prozent der Raucher in Deutschland wollen vom Tabak loskommen. Das ergab eine Umfrage des Instituts infas bei 3370 Bundesbürgern ab 16 Jahren im Auftrag der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände. In Hessen wollen demnach 73 Prozent der Raucher ohne Zigaretten leben. In Sachsen sind es 31 Prozent. Als Grund, das Rauchen aufgeben zu wollen, benennen 73 Prozent der Raucher ihre Gesundheit. Je schlechter der Gesundheitszustand bereits ist, desto größer ist der Wunsch, nicht mehr zu rauchen. Finanzielle Gründe stehen für 16 Prozent im Vordergrund.
Vier von fünf Menschen unter 29 Jahren meinen, für einen Rauchverzicht keine Hilfe zu brauchen. Bei den Rentnern ist es nur noch jeder Zweite. Diesen Aufhörwilligen dürfte eine Neuerung im Jahressteuergesetz, das zum 01. Januar 2009 in Kraft getreten ist, sehr entgegenkommen. Denn eine Raucherentwöhnung gehört künftig zu den Maßnahmen, die gefördert werden – genauso wie Rücktraining, Bewegungstraining, Programme zur Stressbewältigung, Entspannungstherapien oder Ernährungsberatung. Welche Leistungen im Einzelnen im so genannten „Präventionsleitfaden" gelistet sind, erfahren Sie bei Ihrer Krankenkasse.
Solche gesundheitsfördernden Maßnahmen kann der Arbeitgeber neuerdings in einem Rahmen von 500 Euro jährlich von der Steuer absetzen. Zudem sind sie sozialabgabenfrei. Gegen Vorlage einer Quittung können Sie sich das Geld von Ihrem Arbeitgeber auch bar auszahlen lassen. Dabei brauchen die Arbeitnehmer diese Leistungen ebenfalls nicht zu versteuern, da sie nicht als geldwerte Zuwendungen gelten. Diese Leistung lässt sich übrigens auch noch rückwirkend für 2008 in Anspruch nehmen. Allerdings besteht kein Anrecht darauf, sie einzufordern.