Ungefähr vor einem Monat hatten die Lungenärzte der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin e.V. (DGP) und der Deutschen Lungenstiftung e.V. (DLS) Politiker vor einer Aufweichung der Regelungen zum Schutz vor Tabakrauch in Form eines Denk!zettels bereits einmal gewarnt. Nun haben sie am gestrigen Mittwoch (25.4.2007) wiederum ein öffentliches Schreiben - diesmal an die Mitglieder des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestags - versandt, in dem sie einheitliche, gesetzliche Regelungen ohne Ausnahmen zur Verminderung des gesundheitlichen Risikos der Bevölkerung durch Passivrauchen fordern. Insbesondere appellieren sie für ein allgemeines Rauchverbot in öffentlichen Einrichtungen einschließlich aller gastronomischer Betriebe ohne Ausnahmeregelungen. Auch die Einführung eines Rauchverbots in Einrichtungen des Bundes und öffentlichen Verkehrsmitteln soll darunter fallen. Dabei berufen sich die Lungeärzte auf die folgenden Fakten:
• Massive Auswirkungen des Rauchens des Tabakrauchs: Die im Tabakrauch enthaltenen Giftstoffe und krebserregenden Schadstoffe wirken wie ein schleichendes Gift auf nahezu alle Körperorgane mit entsprechenden Gesundheitsstörungen und Krankheiten bis zum Tod.
• Das durch das Rauchen freigesetzte Nikotin hat bekanntermaßen ein hohes Abhängigkeit erzeugendes Suchtpotential.
• Der beim Passivrauchen inhalierte Tabakrauch (Nebenstrom) hat höhere Schad- und Giftstoffkonzentrationen als der von Rauchern aktiv inhalierte Rauch (Hauptstrom). Das liegt an der niedrigeren Verbrennungstemperatur einer passiv vor sich hin glimmenden Zigarette im Vergleich zu einer Zigarette, an der aktiv gezogen wird.
• Tabakprodukte sind die einzigen Konsumprodukte, die nicht nur die Konsumenten selbst, sondern auch alle anderen Personen in deren Nähe, die dann zwangsläufig „mitrauchen“ müssen, schädigen.
• Die Häufigkeit und Schwere von Gesundheitsstörungen, die durch Passivrauchen hervorgerufen werden, können durch ein striktes Einhalten des Rauchverbots eindeutig verhindert werden. Das haben Vergleichsuntersuchungen vor und nach Erlass des Rauchverbots an Mitarbeitern in der Gastronomie in Norwegen und Schottland gezeigt. Zwei kürzlich erschienene Publikationen aus Irland und Schottland legen dar, wie sehr sich diese Maßnahmen (ohne Ausnahmeregelungen!) bewährt haben und wie problemlos sie dort umgesetzt werden konnten.
Die folgenden Vorteile sind nach Ansicht der Lungenärzte mit einem allgemeinen Rauchverbot in öffentlichen Einrichtungen zu erwarten:
• Weniger tabakrauchbedingter Gesundheitsstörungen in der breiten Bevölkerung und insbesondere bei Mitarbeitern in gastronomischen Betrieben.
• Weniger passivrauch-bedingte Anfälligkeiten für Gesundheitsstörungen besonders bei Kindern.
• Ein Umdenken in der Bevölkerung – gerade auch bei heranwachsenden Jugendlichen - hinsichtlich der Gefahren des Tabakkonsums.
• Zu erwartende Nachteile würde es hingegen gar keine geben - auch nicht in wirtschaftlicher Hinsicht, weder für gastronomische Betriebe noch für die Volkswirtschaft: Die Aufwendungen für die Folgen von Gesundheitsstörungen, die durch Tabakrauch verursacht werden (wie Krankheiten, Arbeitsunfähigkeitszeiten, frühzeitige Berentung) überwiegen deutlich die Einnahmen durch die Tabaksteuer.
Daher lautet das Fazit der Lungenärzte in Ihrem Brief an die Mitglieder des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestags: „Übernehmen Sie Verantwortung für die Gesundheit Ihrer Bürgerinnen und Bürger! Mindern Sie - durch ein umfassendes Bundes- Nichtraucherschutzgesetz ohne Ausnahmereglungen - die Gefahren, die durch das Passivrauchen unzweifelhaft gegeben sind. Jede Ausnahmeregelung beweist die Unterschätzung der Gesundheitsgefährdungen durch Tabakrauch!“