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Lungenärzte begrüßen Gerichtsurteil: Kommunen müssen sich für saubere Stadtluft einsetzen

Das Bundesverwaltungsgericht hat den Weg für Diesel-Fahrverbote freigemacht. Damit soll der Luftverschmutzung in deutschen Städten Einhalt geboten werden. Die Deutsche Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin (DGP) begrüßt das Urteil und fordert die Kommunen auf, die Fahrverbote in den stark mit Abgasen belasteten Regionen auch umzusetzen.

Wie schädlich Abgase für die Gesundheit sind, zeigen Daten aus groß angelegten Studien wie die European Study of Cohorts for Air Pollution Effects (ESCAPE). Insbesondere Feinstaub, aber auch Stickstoffdioxid als ein Maß für ein verkehrsabhängiges Schadstoffgemisch, können sich dabei negativ auf die Lungenfunktion auswirken. Während Experten die Schadwirkung für gesunde Erwachsene als nicht sehr hoch einschätzen, sind andere Bevölkerungsgruppen besonders gefährdet. Dazu gehören Kleinkinder und Menschen mit chronischen Erkrankungen wie Asthma, COPD, Diabetes und Herz-Kreislauf-Erkrankungen. „Das Problem ist, dass sich niemand den schädlichen Effekten von Abgasen vollständig entziehen kann“, betont DGP-Präsident Professor Dr. med. Klaus F. Rabe. „Es liegt deswegen in der Verantwortung der Kommunen, die Luftreinhaltepläne umzusetzen und zu einer besseren Luftqualität in den Ballungsgebieten beizutragen.“ Neben den Fahrverboten als ultimative Maßnahme gehören auch eine Ausweitung der Umweltzonen, eine verbesserte Verkehrsorganisation zur Vermeidung des Stop-and-go-Verkehrs sowie eine attraktivere Gestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs zu den möglichen Maßnahmen. Die Automobilindustrie muss durch strengere gesetzliche Auflagen dazu bewegt werden, die Emissionsrate ihrer Kraftfahrzeuge zu verbessern.

Luftverschmutzung ist auch Thema auf einer Pressekonferenz, die im Vorfeld des 59. DGP-Kongresses in Berlin (vom 15.-17. März 2018) in Dresden stattfindet.

Quelle: Deutsche Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin (DGP)