Lungenärzte im Netz

Ihre Experten für gesunde Atemwege

Herausgeber:

Lunge auf dem Chip - anstelle von Tierversuchen

Mithilfe menschlichen Lungengewebes und Chiptechnologie untersuchen Wissenschaftler am Helmholtz-Institut für Pharmazeutische Forschung Saarland den Transport von Arzneimitteln in der Lunge. Das könnte dazu beitragen, die gesetzlich vorgeschriebenen und besonders belastenden Giftigkeitstests mit Ratten und Mäusen zu reduzieren.

Prof. Claus-Michael Lehr und sein Team aus der Abteilung Wirkstoff-Transport am Helmholtz-Institut für Pharmazeutische Forschung Saarland entwickeln humane Lungenmodelle zum Ersatz von Tierversuchen. Eines dient dem Studium der Barriere-Eigenschaft der Lunge und zum Testen der Durchlässigkeit dieser Barriere. Ein zweites untersucht den Durchtritt durch die Zellmembran der Lungenbläschen in den Blutkreislauf. Die Forscher benutzen ihre Modelle, um zu erforschen, wie man mit speziellen Transportsystemen (sogenannten Nanocarriern) Arzneimittel wie Anti-Infektiva und Impfstoffe durch die Lunge zum Zielort befördern könnte. Inhalierbare Arzneimittel, bei denen das Medikament über die sogenannte Luft-Blut-Schranke in den Blutkreislauf gelangt – bzw. bei Lungenerkrankungen direkt in die Lungen, also an den Wirkort - sind für Arzneimittelentwickler durchaus attraktiv.

Obwohl die Forschung mit Lungenmodellen ohne Tierexperimente noch in den Anfängen steckt, sind die Entwicklungen von Prof. Lehr bereits aussagekräftig: „Mit unseren derzeitigen Modellen können wir sehr viel über ein neues Medikament erfahren. Dies verkürzt Entwicklungszeiten, spart Fehlschläge und dadurch schon jetzt Tierversuche“, berichtet der Pharmazeut. Bisher müssen hierzulande für die Grundlagen- und angewandte Forschung von Lungenerkrankungen jährlich mehr als 51.000 Tiere – vor allem Mäuse und Ratten – ihr Leben lassen. Hinzu kommen Tests im Rahmen gesetzlich vorgeschriebener Tierversuche, bei denen Tiere giftige Substanzen einatmen müssen.

Tierversuche sind noch immer gesetzlich vorgeschrieben: Ohne Tests am Tier dürfen Produkte wie Chemikalien, Arzneimittel, Medizinprodukte, Pestizide und Biozide nicht zugelassen und vermarktet werden. Die Vorschriften resultieren u. a. aus der europäischen Chemikalienverordnung REACH, dem europäischen Arzneibuch (Pharmakopöe) oder den Regularien für Pestizide und Biozide. „Obwohl die Industrie ein großes Interesse an humanspezifischen Verfahren hat, forschen noch zu Wenige an tierfreien Methoden“, betont Christina Ledermann, stellvertretende Vorsitzende des Bundesverbandes Menschen für Tierrechte.

Quelle: Bundesverband Menschen für Tierrechte