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Lücke im Gesetz billigt Zigaretteneinfuhr durch Kinder

Suchtexperten kritisieren, dass vom 1. Januar an auch Kinder große Mengen an Zigaretten aus Polen mitbringen können. Der Käufer müsse lediglich mindestens sieben Jahre alt sein und angeben, dass der Tabak für den Eigenbedarf bestimmt sei.

Bemühungen der Bundesrepublik, das Rauchen unter Kindern und Jugendlichen weiter einzudämmen, sind nach Ansicht von Suchtexperten aufgrund einer Gesetzeslücke im EU-Recht bedroht. Wie die Landeskoordinierungsstelle für Suchtvorbeugung in Mecklenburg- Vorpommern hervorhebt, können trotz des verschärften Jugendschutzgesetzes in Deutschland vom 1. Januar an auch Kinder große Mengen an Zigaretten aus Polen mitbringen. Dazu müsse das Kind nur mindestens 7 Jahre alt sein und behaupten, dass der Tabak für den Eigenbedarf bestimmt sei. „Damit kann jedes Kind, das behauptet selbst zu rauchen und dessen Eltern diese Tatsache bestätigen, tatsächlich 800 Zigaretten einführen“, heißt es in einer am 19. November verbreiteten Erklärung.

Einkaufstouristen können ab 2009 aus Polen bis zu 800 Zigaretten zollfrei einführen. Die seit dem EU-Beitritt geltende Sonderregelung, dass nur 200 Zigaretten abgabenfrei pro Person mitgebracht werden dürfen, tritt am 31.12.2008 außer Kraft, wie das Hauptzollamt Stralsund mitgeteilt hat. Es sei festgelegt worden, dass eine Person, die Zigaretten einführen möchte, mindestens bedingt geschäftsfähig - also nach BGB mindestens sieben Jahre alt sein müsse.

Die Suchtexperten befürchten nun, dass dadurch die positive Entwicklung mit rückläufiger Raucherquote gebremst werden könnte. „Wenn wir auch davon ausgehen, dass selbst rauchende Eltern nicht wollen, dass ihre Kinder rauchen, ist zu erwarten, dass nikotinabhängige Eltern ihre Kinder schon zum Lügen verführen, um ihrer eigenen Sucht preiswerter frönen zu können“, heißt es in der Mitteilung weiter. Deshalb müssten offensichtliche Gesetzeslücken schnellstens geschlossen werden.