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Künftig mehr Aussicht auf Entschädigung bei berufsbedingten Lungenerkrankungen durch Asbest und andere Stäube

Arbeiter in Deutschland, die durch Asbest oder andere Stäube belastet wurden, haben fortan bessere Chancen auf eine Entschädigung. Denn pünktlich zum Höhepunkt der Erkrankungsfälle durch Asbest, die von den Berufsgenossenschaften zwischen 2010 und 2015 erwartet werden, hat die Deutsche Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin (DGP) jetzt gemeinsam mit anderen medizinischen Fachgesellschaften eine neue Leitlinie zur Diagnostik und Begutachtung asbestbedingter Krankheiten veröffentlicht.

Asbestbelastete Arbeiter in Deutschland haben fortan bessere Chancen, dass ihre berufsbedingten Erkrankungen besser erkannt und umfassender entschädigt werden. Denn die Deutsche Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin (DGP) hat jetzt in Zusammenarbeit mit anderen medizinischen Fachgesellschaften eine neue Leitlinie zur Diagnostik und Begutachtung asbestbedingter Krankheiten entwickelt und veröffentlicht – pünktlich zum Höhepunkt der Erkrankungsfälle durch Asbest, die von den Berufsgenossenschaften zwischen 2010 und 2015 erwartet werden. „Damit können asbestbelastete Arbeiter nun hoffen, dass ihre Erkrankungen entsprechend dem heutigen medizinisch-wissenschaftlichen Kenntnisstand untersucht, begutachtet und entschädigt werden“, erläutert Prof. Dr. Xaver Baur, Ordinarius für Arbeitsmedizin an der Universität Hamburg, Direktor des Zentralinstitutes für Arbeitsmedizin und Maritime Medizin am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, der federführend bei der Entwicklung der neuen Leitlinie mitgewirkt hat. „Da konventionelle Röntgenuntersuchungen oft eine zu geringe Sensitivität und eingeschränkte Spezifität aufweisen, empfehlen wir jetzt in der neuen Leitlinie eine Computer-Tomografie (CT) sowie eine eingehende Anamneserhebung und eine qualitätsgesicherte Lungenfunktionsprüfung mit Belastung zur genaueren Abklärung asbestbedingter Schäden.“

Auch Lungenschäden durch andere Stäube als Berufskrankheit anerkennen

Eine langjährige Asbestexposition kann zu verschiedenen, sowohl restriktiven als auch obstruktiven Erkrankungen (das heißt die Ein- oder Ausatmung behindernde Atemwegsverengungen) führen, die sich teilweise auch unabhängig vom radiologischen Befund darstellen. Bisher anerkannte, das heißt entschädigungsberechtigte Berufskrankheiten sind die Asbestose und Pleurafibrose (BK 4103), Lungen- und Kehlkopfkrebs (BK 4104), Tumor im Rippenfell, Bauchfell oder Herzbeutel (so genanntes Mesotheliom, BK 4105). Die Funktionseinschränkungen bei Patienten, bei denen sich nur geringe asbestbedingte radiologische Veränderungen finden lassen, legen aber nahe, dass die Betroffenen nicht nur mineralischen Fasern, sondern auch anderen Stäuben ausgesetzt waren. „Das Einatmen solcher Stäube kann - wie das aktive Zigarettenrauchen, für das allerdings natürlich keine Entschädigung eingefordert werden kann - die Entwicklung einer chronisch-obstruktiven Lungenerkrankung (COPD) mit oder ohne Lungenüberblähung (Lungenemphysem) verursachen“, erklärt Prof. Baur. „Daher fordern wir Lungenärzte vom Gesetzgeber, künftig auch eine Erkrankung an COPD infolge einer langjährigen und hohen Belastung durch anorganische Stäube als Berufskrankheit anzuerkennen. Schließlich ist das Einatmen von Staub in drei von vier Sterbefällen infolge einer Berufskrankheit die Ursache.“