Asthmatiker sollten darauf achten, dass ein Austausch ihres bisher gewohnten Inhalationsgerätes durch ein kostengünstigeres in den Apotheken nur nach ärztlicher Rücksprache erfolgt. Darauf weisen die Lungenärzte der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin (DGP) in Werne unter Berufung auf die Neufassung der Nationalen Versorgungsleitlinie Asthma vom 1. März 2010 hin. „Inhalationsgeräte sind nicht beliebig austauschbar, da jedes System eine eigene Inhalationstechnik erfordert, die vom Patienten erlernt und eingeübt werden muss“, erklärt Dr. Thomas Voshaar, Chefarzt im Interdisziplinären Lungenzentrum des Krankenhauses Bethanien in Moers. „Bei einem Wechsel des Inhalationsgerätes muss die korrekte Anwendung also unbedingt erneut geschult werden. Ansonsten kann dies sowohl die Arzneimittelsicherheit als auch die Therapietreue gefährden.“
Ohne Schulung wird falsch inhaliertRund 80 Prozent der Patienten ohne vorhergehende Schulung inhalieren falsch. Zwar sind die zur Verfügung stehenden Wirkstoffe bereits in sehr geringen Mengen wirksam. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass der Wirkstoff in ausreichender Menge auch dort ankommt, wo er wirken soll – also im Bronchialsystem der unteren Atemwege. „Dazu muss der Patient - je nach Inhalationssystem, das ihm verschrieben wurde - ganz unterschiedlich vorgehen“, erläutert Voshaar. „Bei einem Atemzug gesteuerten Inhalator muss der Patient das Medikament zum Beispiel durch Ansaugen als Spray freisetzen, beim Dosieraerosol hingegen den Sprühstoß durch Drücken auf den Wirkstoffbehälter auslösen. Andere Gerätetypen erfordern entweder ein rasches tiefes Einatmen, wie der Pulverinhalator, oder aber ein langsames tiefes Einatmen, wie der Vernebler. Daher muss der Patient für eine korrekte Bedienung des jeweiligen Gerätes intensiv geschult werden, wobei auch die erlernte Handhabung immer wieder regelmäßig vom Arzt überprüft werden sollte.“
Über geeignetes Inhalationssystem kann nur der Arzt entscheidenBei der Verschreibung eines Inhalationsgerätes muss der Arzt nicht nur die speziellen, physikalischen und pharmakologischen Unterschiede zwischen den Inhalationssystemen berücksichtigen, sondern auch den Schweregrad der Erkrankung des betreffenden Patienten und dessen intellektuelle und manuelle Fähigkeiten. „Daher kann nur der Arzt über die Auswahl eines geeigneten Inhalationssystems entscheiden“, betont Voshaar. „Erfolgt demgegenüber aus reinen Kostengesichtspunkten in der Apotheke ein Austausch des Inhalationsgerätes – ohne Berücksichtigung der genannten Kriterien und ohne eine erneute Schulung des Patienten -, kann dies die Sicherheit und Gesundheit der betroffenen Patienten erheblich gefährden. Auf den Rezepten ist ein sog. aut idem-Kästchen (aus dem Lateinischen für „oder das Gleiche“) vorgedruckt, das vom Arzt angekreuzt besagt, dass der Apotheker das verschriebene Medikament durch ein vergleichbares, kostengünstigeres ersetzen darf. Um einen Austausch „mit dem Gleichen“ auszuschließen, muss dieses Kästchen vom Arzt explizit durchgestrichen werden. Das kann allerdings unter Umständen - zum Beispiel bei Zeitdruck - auch schon mal in Vergessenheit geraten. Daher sollte der Patient in der Apotheke darauf achten, welches Medikament er ausgehändigt bekommt, und falls ein Austausch vorliegt, auf eine Rücksprache mit seinem Arzt bestehen.“