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Asthmamedikamente müssen jetzt FCKW-frei sein

Seit dem 1. Januar 2006 ist die Verwendung von Ozonkillern wie den Fluor-Chlor-Kohlenwasserstoffen (FCKW) auch in Arzneimitteln verboten. Das betrifft auch die zu inhalierenden Sprays gegen Asthma und chronisch obstruktive Lungenerkrankungen (COPD), die bislang unter eine Ausnahmeregelung gefallen waren.

Ozonschädliche Stoffe wie die Fluor-Chlor-Kohlenwasserstoffe (FCKW) sind nun auch in Arzneimitteln wie Asthmasprays verboten. Denn seit dem 1. Januar 2006 dürfen keine FCKW mehr in Medikamenten verwendet werden, wie Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt und Bundesumweltminister Sigmar Gabriel am 2. Dezember in Berlin mitgeteilt haben. Mit dem Verbot nehme Deutschland weltweit eine Vorreiterrolle ein.

Eigentlich ist die Herstellung und der Verbrauch von FCKW bereits seit 1995 (wie im „Montrealer Protokoll“ vereinbart) in der EU und in allen Industrieländern verboten. Es gab aber bisher Ausnahmeregelungen für Arzneimittel zur Behandlung chronischer Krankheiten wie Asthma bronchiale und chronisch-obstruktive Atemwegserkrankungen (COPD ), weil bei diesen der Einsatz von FCKW als Treibgas zwingend notwendig war. Hierzu verwendeten die betroffenen Patienten so genannte Dosieraerosole (Asthmasprays). Inzwischen gebe es aber Alternativen für Asthmasprays – zum Beispiel Pulverinhalatoren oder auch andere Treibmittel, erklärte Schmidt. Gabriel betonte, diese neue Regelung sei ein wichtiger Schritt, um den Schutz der lebenserhaltenden Ozonschicht zu gewähren. Gerade Industrieländer müssten in diesem Sinne Vorbildfunktion übernehmen.

Quelle: ddp & Deutsches Ärzteblatt