Im Zeitraum von 2009 bis 2018 ist die Zahl der erstmals bezüglich der Berufskrankheit (BK) Nummer 4103 - Asbeststaublungenerkrankung (Asbestose) oder durch Asbeststaub verursachte Erkrankungen der Pleura (Pleuren) - entschiedenen Fälle von 3326 auf 3061 zurückgegangen. Im vergangenen Jahr haben die Unfallversicherungsträger und die gewerblichen Berufsgenossenschaften erstmals in 1064 Fällen zur BK-Nr. 4105 - durch Asbest verursachtes Mesotheliom des Rippenfells, des Bauchfells oder des Perikards – entschieden; 2009 waren es noch 1222 Fälle. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage Grünen-Bundestagsfraktion hervor.
Im Zeitraum von 2009 bis 2018 ist die Zahl der erstmals bezüglich der Berufskrankheit (BK) Nummer 4103 - Asbeststaublungenerkrankung (Asbestose) oder durch Asbeststaub verursachte Erkrankungen der Pleura (Pleuren) - entschiedenen Fälle von 3326 auf 3061 zurückgegangen. Im vergangenen Jahr haben die Unfallversicherungsträger und die gewerblichen Berufsgenossenschaften erstmals in 1064 Fällen zur BK-Nr. 4105 - durch Asbest verursachtes Mesotheliom des Rippenfells, des Bauchfells oder des Perikards – entschieden; 2009 waren es noch 1222 Fälle. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage Grünen-Bundestagsfraktion hervor.
Deutlich gestiegen ist im Zehnjahresvergleich hingegen die Zahl der erstmals entschiedenen Fälle im Hinblick auf die BK Nummer 4104 - Lungenkrebs, Kehlkopfkrebs oder Eierstockkrebs in Verbindung mit Asbeststaublungenerkrankung (Asbestose) oder in Verbindung mit durch Asbeststaub verursachter Erkrankung der Pleura oder bei Nachweis der Einwirkung einer kumulativen Asbestfaserstaub-Dosis am Arbeitsplatz von mindestens 25 Faserjahren. 2009 waren hier 3202 erstmals entschiedene Fälle zu verzeichnen gewesen, im vergangenen Jahr waren es dagegen bereits 4501 Fälle.
„Der Bundesregierung ist bekannt, dass Weißasbest eine gegenüber Blauasbest geringere Biobeständigkeit aufweist (‚Fahrerfluchtphänomen‘). Diese in Deutschland flächendeckend eingesetzte Asbestart zerfällt sehr schnell in extrem dünne Fasern, sogenannte Mikrofibrillen, und hat eine Halbwertszeit von nur wenigen Wochen. Weißasbest ist deshalb in der Lunge mit den gängigen Untersuchungsmethoden nicht mehr nachweisbar. Trotzdem hat es die gleichen Lungenkrebs auslösenden Eigenschaften wie Blauasbest. Trotzdem gilt bei der arbeitsmedizinischen Untersuchung: Wenn keine Asbestfasern nachgewiesen werden, können sie die Krankheit nicht verursacht haben. Weißasbest wird deshalb als „Fahrerflucht-Asbest“ bezeichnet – im Sinne von: Wenn der Fahrer nicht mehr am Unfallort ist, hat er den Unfall nicht verursacht.
„Für die Anerkennung asbestbedingter Lungenerkrankungen als Berufskrankheiten stellen die Berufskrankheiten nach Nummern 4103 und 4104 der Berufskrankheitenverordnung (BKV) folgerichtig primär auf den Nachweis asbesttypischer Lungen- oder Pleuraveränderungen oder den Nachweis der Einwirkung einer kumulativen Asbestfaserstaubdosis von mindestens 25 Faserjahren ab“, schreibt die Bundesregierung auf die Frage nach der durch die Biopersistenz bedingte, geringere Anerkennung mancher asbestassoziierter Berufskrankheiten.
Trotz eines umfassenden Verbots im Jahr 1993 sterben jährlich etwa 1500 Menschen an den Folgen von Asbest – lange wurde es als das „Mineral der tausend Möglichkeiten“ gepriesen. Dies geht aus dem 2015 veröffentlichten, ersten nationalen Asbest-Profil für Deutschland der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hervor. In der Vergangenheit seien demnach bis zu 2,5 Millionen Beschäftigte in Deutschland asbestgefährdet gewesen, weil sie asbesthaltigen Stäuben ausgesetzt gewesen sind.
Quelle: Ärztezeitung vom 11.11.19, Springer Nature © 2019 Springer Medizin Verlag GmbH