Manche Menschen reagieren besonders empfindlich auf Zusatzstoffe. Deshalb sollten sie beim Konsum von aromatisierten E-Zigaretten, die viele Zusatzstoffe im so genannten E-Liquid enthalten können, vorsichtig sein – vor allem wenn diese süßlich schmecken, da sie dann oft die Substanz Diacetyl enthalten, die bereits als Auslöser von Überempfindlichkeitsreaktionen bekannt geworden ist. Darauf weist eine aktuell veröffentlichte Enzelfallstudie hin (siehe Chest 2015, Band 148/4, Seite 83A) , in der von einem 60-jährigen Mann berichtet wird, der nach dem Konsum von aromatisierten E-Zigaretten wegen Beschwerden wie starkem Husten, Schüttelfrost, Fieber und einem ausgeprägten Sauerstoffmangel wiederholt im Krankenhaus mit Antibiotika behandelt werden musste. Als die behandelnden Ärzten bei der Anamnese erfuhren, dass der Patient süßlich aromatisierte E-Zigaretten geraucht hatte, fiel ihr Verdacht auf das verwendete E-Liquid. Darin enthaltenes Diacetyl kann nach Ansicht der Ärzte sehr wahrscheinlich der Auslöser gewesen sein für die beim Patienten im oberen Lungenlappen mittels CT festgestellten milchglastrüben Infiltrate und die beim Abhören seiner Lunge wahrnehmbaren Rasselgeräusche während der Atembewegungen. Ihre Diagnose lautete somit: Verdacht auf eine Hypersensitivitätspneumonitis, also eine Lungenentzündung aufgrund einer Überempfindlichkeitsreaktion, und dabei speziell auf eine exogen-allergische Alveolitis, also eine Entzündung der Lungenbläschen infolge eines von außen einwirkenden Allergieauslösers.
Die Autoren der Studie gehen davon aus, dass in den süßlich aromatisierten E-Liquids schätzungsweise in 70 Prozent der Fälle auch Diacetyl enthalten ist. Die nach Butter riechende Substanz Diacetyl hatte vor Jahren schon einmal für Aufsehen gesorgt, als bekannt wurde, dass sie eine ähnliche Lungenerkrankung – nämlich die so genannte Popcorn-Lunge (popcorn workers lung) - hervorrufen kann. Beim Herstellen von Popcorn in der Mikrowelle werden Diacetyldämpfe freigesetzt, die zu einer Entzündung der bronchialen Verzweigungen (Bronchiolen) führen können (Bronchiolitis obliterans), z.B. bei Popcorn-Konsumenten oder Arbeitern in Popcornfabriken. Diacetyl ist allerdings in noch vielen weiteren Nahrungsmitteln enthalten – wie z.B. in manchen Fertiggerichten, Backwaren, Snacks, bestimmten Ölen und Fetten – da es nicht nur in den USA, sondern auch in der EU weiterhin als Lebensmittelzusatz zugelassen ist. Wer sich davor schützen möchte bzw. muss, sollte den Studienautoren zufolge auf den Zusatz von so genanntem Butteraroma achten, da dies ein Hinweis auf die Verwendung von Diacetyl sein kann.