Schlafstörungen
Untersuchung
Ein Arzt wird mittels gezielter Fragen oder Fragebögen sowohl den aktuellen Gesundheitszustand (unter anderem Körpergröße und Körpergewicht) abklären, als auch versuchen herauszufinden, ob und welche Atmungsstörung vorliegt. Dazu kann er auch den betreffenden Bettpartner befragen. Dann wird er den Zustand des Hals-Nasen-Ohren Apparates untersuchen, um festzustellen, ob möglicherweise Tumore oder andere raumfordernde Veränderungen wie Ödeme (Flüssigkeitsansammlungen zum Beispiel in der Lunge) eine verminderte Luftzufuhr verursachen.
In Einzelfällen, vor allem bei schweren Fällen, werden weitere Untersuchungen angeschlossen. Eine Mund-Kiefer-Gesichts-chirurgische Überprüfung des Bissstatus, bildgebende Untersuchungen der Nasennebenhöhle oder eine Untersuchung des Kehlkopfes und der Luftröhre mittels Bronchoskopie können Aufklärung über die Ursache der Schlafapnoe bzw. der Atmungsstörungen bringen.
In schlafmedizinischen Zentren werden Schlafprotokolle erstellt, um die Qualität des Schlafes zu beurteilen. Dazu verbringt der Betroffene ein oder zwei Nächte unter der Beobachtung von Schlafmedizinern. Verschiedene Messdaten (wie beispielsweise Gehirnströme, Herzschlag, Augenbewegungen, Atembewegungen und -Geräusche, Blutdruck u.a.) werden durchgehend während des Schlafes aufgezeichnet und ausgewertet. Dadurch können die einzelnen Schlafphasen gemessen, auftretende Störungen erkannt und weiterführende Therapien entwickelt werden.
Um kostbare Schlaflaborplätze optimal zu nutzen, wird eine sogenannte Screening-Untersuchung vorgeschaltet. Hierzu kann man beim Pneumologen ein tragbares Gerät bekommen, mit dem - ähnlich wie bei einem 24-Stunden-EKG - bestimmte Messdaten während des Nachtschlafs aufgezeichnet werden. So kann die Gefährdung durch eine Schlafapnoe vorab eingeschätzt werden. Bei mehreren Apnoen pro Stunde ist eine große Dringlichkeit zur Behandlung angezeigt, was auch zu einer Verkürzung der Wartezeit führen kann. Die Kosten für eine Nacht im Schlaflabor sind hoch, werden aber bei begründetem Verdacht ebenso von der Krankenkasse übernommen, wie die anschließenden Therapiekosten.